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Flüchtlingen steht Elterngeld zu

Karlsruhe (epd/nd). Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis haben Anspruch auf Erziehungs- und Elterngeld. Ausländische Staatsangehörige, die sich mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, müssten die Leistungen erhalten, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Entgegengesetzte gesetzliche Regelungen verstießen gegen den gru...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/237011.fluechtlingen-steht-elterngeld-zu.html

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