Flüchtlingen steht Elterngeld zu

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Karlsruhe (epd/nd). Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis haben Anspruch auf Erziehungs- und Elterngeld. Ausländische Staatsangehörige, die sich mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, müssten die Leistungen erhalten, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Entgegengesetzte gesetzliche Regelungen verstießen gegen den grundgesetzlich garantierten Gleichheitssatz und gegen das Verbot der geschlechtsbezogenen Diskriminierung und seien daher nichtig. »Zum wiederholten Mal muss das Bundesverfassungsgericht grundgesetzwidrige Gesetze der Bundesregierung kassieren, die Migrantinnen und Migranten

betreffen«, erklärte die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen von der Linkspartei nach Bekanntwerden des Beschlusses.

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