Googeln nur noch gegen Bares?

Bundeskabinett beschließt Entwurf für neues Leistungsschutzrecht im Internet

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Künftig sollen Presseverlage das ausschließliche Recht erhalten, ihre Medienerzeugnisse im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde gestern vom Bundeskabinett beschlossen. Das Vorhaben ist umstritten.

Für den Bund deutscher Zeitungsverleger (BDVZ) ist es eine klare Sache. Die Rechte von Journalisten und Verlegern im Internet müssten »angesichts millionenfacher unkontrollierter Vervielfältigungen durch Dritte wirksam geschützt werden«, erklärte der Verband schon vor der gestrigen Kabinettssitzung. Die Verleger werden dabei von eigenen ökonomischen Sorgen getrieben. Seit Jahren sind die Erlöse aus dem Geschäft mit konventionellen Druckerzeugnissen rückläufig, das Geschäftsfeld »Online« rückt angesichts dieser Entwicklung immer mehr in den Mittelpunkt verlegerischen Interesses. So hat der Zeitungskonzern Axel Springer, zu dem u.a. die Zeitungen »Welt«, »Bild« sowie die »Bild am Sonntag« gehören, im vergangenen Jahr erstmals mehr Werbeerlöse im Online- als im Printgeschäft erzielt. Die Verluste im Printbereich können dadurch aber nicht kompensiert werden.

Was liegt also näher, als zusätzliche Einnahmequellen anzuzapfen - dac...


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