Zurück in die Zukunft

  • Jürgen Scheele und Tobias Schulze
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Schwarz-Gelb schenkt den Pressezaren ein Leistungsschutzrecht. Mit der Realität des Internets hat dieser deutsche Sonderweg nichts zu tun - er bremst sogar die Entwicklung im Web. Ein Gastkommentar.

Der Plan der Presseverleger leuchtet auf den ersten Blick ein: Zeitungsartikel und -meldungen werden heute nicht nur auf dem Papier gelesen und von Hand zitiert, sondern maschinell verarbeitet, aggregiert, verlinkt und weitergegeben. Dies geschieht über Suchmaschinen, soziale Netzwerke und sonstige Aggregatoren.

Diese nutzen die Links zu online stehenden Artikeln, kleine Textteile (Snippets) oder Überschriften. Mit diesen Dienstleistungen wird zuweilen Geld verdient, selten direkt, zumeist vermittelt über Werbung. Von dem verdienten Geld wollen die deutschen Presseverleger einen Teil abbekommen, schließlich sei es ihre Leistung, mit der hier verdient würde. Das Problem: das originäre Urheberrecht an den Texten haben die Autorinnen und Autoren, nicht die Verleger. Die Nutzungsrechte werden vertraglich zumeist vollständig abgetreten (Buy-out), aber im Klagefall wegen Urheberrechtsverletzungen spielen die Autorinnen und Autoren wieder die...


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