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Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe

Bad Kreuznach (dpa/nd). Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstößen gegen den Arbeitsschutz soll der ehemalige Inhaber einer Großbäckerei im Hunsrück nach dem Willen der Staatsanwaltschaft 4000 Euro Geldstrafe zahlen. Unter anderem durch die Aussagen des Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff sei belegt worden, dass der Unternehmer seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, sagte Staatsanwalt Gü...

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