Keinen Nutzen für das Fußvolk

  • Gunnar Schedel
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Als 1919 die Weimarer Verfassung in Kraft trat, wurde das Verhältnis von Staat und Kirchen neu geregelt. In der Republik war die Verflechtung von Thron und Altar überholt, passender für eine demokratische Verfassung erschien die Idee der »freien Kirche im freien Staat«, wie es der liberale Abgeordnete Friedrich Naumann formulierte. Damit war gemeint, dass die Kirchen von staatlicher Aufsicht befreit werden und der Staat seinerseits die Verantwortung abgibt, für eine materielle »Grundausstattung« der Kirchen zu sorgen. Dass die Kirchen ihre gesellschaftliche Sonderstellung im demokratischen Staat aufgeben müssen, ist letztlich eine logische Folge der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Vor allem die katholische Kirche erkannte schnell, dass allzu viel Freiheit auch Nachteile mit sich bringen konnte. Und so bemühte sich der Heilige Stuhl erfolgreich um Konkordate auf Länderebene (Bayern, Preußen, Baden), denen aus Paritätsgründen...


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