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Alkoholkrank

Gefährden alkoholkranke Arbeitnehmer während ihrer Arbeit sich selbst oder Kollegen, können sie gekündigt werden. So das LAG München am 10. Mai 2012 (Az. 3 Sa 1134/11). Seit 2009 gilt in dem Unternehmen ein striktes Alkoholverbot. Als der Kläger 2010 alkoholisiert zur Arbeit erschien, wurde ihm gekündigt. Die Kündigung wurde später wegen der Alkoholkrankheit des Mannes zurückgezogen und eine A...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/237523.alkoholkrank.html

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