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Krank am Gleitzeittag

Erkrankt ein Arbeitnehmer an einem Tag, an dem er sich auf Kosten seines Gleitzeitguthabens frei genommen hat, so darf der Arbeitgeber das Arbeitszeitkonto belasten, die Stunden also abbuchen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg lehnte die Klage eines Arbeitnehmers auf Gutschrift der Stunden ab, die auf den Zeitraum der Erkrankung entfielen (Az. 4 Sa 331/11). Danach ist der Anspruch auf Ar...

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