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Beleidigte Arbeitgeberin

Rechtsfrage

Düsseldorf (nd). Zugespitzte Äußerungen können im Streik zulässig sein. Das urteilte das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf und wies Anträge auf Unterlassung der Äußerungen zurück. (AZ: 8 SaGa 14/12) Im konkreten Fall hatten im Arbeitskampf zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und einem Unternehmen der Ernährungsindustrie streikende Arbeiter Parolen ska...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/237823.beleidigte-arbeitgeberin.html

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