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Rund um die Uhr für Schwerstpflegebedürftige

Urteile im Überblick

Schwerstpflegebedürftige behinderte Menschen in einem Wohnheim müssen nachts rund um die Uhr von einer Pflegefachkraft betreut werden. Ein Bereitschaftsdienst kann die nächtliche Pflege nicht gewährleisten, vielmehr ist eine Nachtwache erforderlich. So das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am 3. August 2012 veröffentlichten Beschluss (Az. 4 K 897/12).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/238123.rund-um-die-uhr-fuer-schwerstpflegebeduerftige.html

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