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Sonntags keine Autowäsche?

Die ohne jede Einschränkung erlaubte Sonntagsöffnung der Autowaschanlagen unterschreitet das Mindestniveau des verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutzes. Sie ist deshalb im Freistaat Sachsen zu untersagen. Das entschied der Sächsische Verfassungsgerichtshof (Az. Vf. 77-II-11). Die Dresdner Verfassung garantiert die Sonn- und Feiertage. Das Grundgesetz des Freistaats schützt damit ausd...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/238929.sonntags-keine-autowaesche.html

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