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Mietminderung

Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der Bruttomiete auszugehen. Das bedeutet: Zur Bemessungsgrundlage der Minderung gehören die Grundmiete plus kalte und warme Betriebskosten. Keine Rolle spielt es, ob von Anfang an eine Inklusiv- oder Bruttomiete vereinbart war oder ob der Mieter Grundmiete plus Betriebskostenpauschale oder Vorauszahlungen leistet. Urteil des Bundesgerichtshofs vom...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/238943.mietminderung.html

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