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Altanschließer müssen zahlen

Potsdam (dpa). Es verstößt nicht gegen Brandenburgs Verfassung, wenn sogenannte Altanschließer zur Finanzierung später gebauter zentraler Abwasserentsorgungsanlagen herangezogen werden. Das hat das Landesverfassungsgericht jetzt in Potsdam entschieden und damit eine Beschwerde eines Grundstückseigentümers im Landkreis Oder-Spree abgewiesen. Nach der geltenden Regelung können Bürger und Wohnungs...

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