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Verbraucher kann nach Kauf im Ausland zu Hause klagen

Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit seinem Urteil vom 8. September 2012 (Az. C-190/11) die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Wer im Ausland ein Auto kauft und hinterher feststellt, dass der Wagen Mängel hat, dem steht das Recht zu, als Käufer vor einem heimischen Gericht gegen den Händler zu klagen. Der Käufer muss also nicht im Ausland prozessieren.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/239667.verbraucher-kann-nach-kauf-im-ausland-zu-hause-klagen.html

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