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Altanschließer sollen nicht aufgeben

Potsdam (nd). Obwohl das Landesverfassungsgericht am 21. September gegen einen Betroffenen entschieden hat - die Altanschließer sollen nicht aufgeben. Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) empfiehlt seinen Mitgliedern weiterhin, gegen die Nacherhebung von Beiträgen Widerspruch einzulegen und die von Wasser- und Abwasserzweckverbänden geforderten Summen nur unter Vorbeh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/239879.altanschliesser-sollen-nicht-aufgeben.html

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