Altanschließer sollen nicht aufgeben

  • Lesedauer: 2 Min.

Potsdam (nd). Obwohl das Landesverfassungsgericht am 21. September gegen einen Betroffenen entschieden hat - die Altanschließer sollen nicht aufgeben. Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) empfiehlt seinen Mitgliedern weiterhin, gegen die Nacherhebung von Beiträgen Widerspruch einzulegen und die von Wasser- und Abwasserzweckverbänden geforderten Summen nur unter Vorbehalt zu zahlen. In Sachen Altanschließer sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, versicherte der BBU gestern. »Wir werden jetzt alles tun, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen«, erklärte BBU-Vorstand Maren Kern.

Nach einer ersten Prüfung der Gerichtsentscheidung vom 21. September laute das Fazit: »Das Landesverfassungsgericht war bei seinem Beschluss offenbar nicht wirklich unabhängig.« Maren Kern sagte: »Damit wurden unsere Erwartungen bestätigt. Das Ringen geht deshalb weiter.«

Gegen einen Beitrag von 1351,40 Euro für die Abwasserentsorgung hatte sich ein Grundstückseigentümer aus dem Landkreis Oder-Spree gewehrt. Er hatte sich vor Gericht darauf berufen, dass der Anschluss an die Kanalisation bereits zu DDR-Zeiten bestand und etwaige Forderungen längst verjährt seien. Das Gericht hatte jedoch argumentiert, dass für Investitionen nach der Wende durchaus Geld verlangt werden könne.

Es sind aber weitere Verfahren anhängig, erinnerte der BBU. »Wir gehen unverändert davon aus, dass die Beitragsnacherhebungen in der Regel eine grundgesetzwidrige Verletzung des Rückwirkungsverbots darstellen«, unterstrich Kern. Sie warnte vor unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen, da allein für die 214 brandenburgischen BBU-Firmen ein Gesamtbetrag von bis zu 340 Millionen Euro befürchtet werde. Das sei mehr als doppelt so viel, wie die Wohnungsunternehmen in einem ganzen Jahr in ihre Wohnungen investieren. Müssen sie zahlen, würde dies weniger altersgerechte Quartiere, weniger Klimaschutz, weniger Neubau, weniger Denkmalschutz und weniger Arbeitsplätze bedeuten. Im BBU sind Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften zusammengeschlossen. Sie bewirtschaften zusammen fast die Hälfte aller Mietwohnungen in Brandenburg.

Auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) erklärte, er habe vom Landesverfassungsgericht ein Urteil dieser Art erwartet. Das Vertrauen des VDGN in die Unabhängigkeit des Gerichts sei begrenzt, meinte Vizepräsident Eckhart Beleites. »Es gehört ihm als Fachmann für das Verwaltungsrecht mit Dr. Ulrich Becker ein Jurist an, der einen Zweckverband in der Beitragserhebung bei Altanschlüssen vertritt und am Gesetzgebungsverfahren bei der Änderung des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes beteiligt gewesen ist.«

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal