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Zahlen für Gehweg auf der anderen Straßenseite?
Wir sollen einen Ausbaubeitrag für einen Rad- und Gehweg zahlen, der aber nicht an unser Grundstück grenzt, sondern auf der anderen Straßenseite liegt. Wir wurden über die Mitfinanzierung der Maßnahme erst mit dem Beitragsbescheid im September 2002 informiert. Müssen wir zahlen? Rudi B., 04932 Saathain
Die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für Ausbau- und Anschlusskosten wird in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer geregelt, in Ihrem Fall in denen des Landes Brandenburg. Jeder Grundstückseigentümer und auch -nutzer sollte sie genau prüfen. Das Erschließungsbeitragsrecht ist im Baugesetzbuch §§ 127 ff. geregelt. Doch maßgeblich für die Erhebung von Ausbaubeiträgen in einer konkreten Geme...
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