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Keine Sicherheit im »Urlaubsparkhaus«

Wenn ein Auto aus einem Parkhaus entwendet wird, hat der bestohlene Wagenbesitzer keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Parkhausbetreiber. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil festgestellt (Az.: 14 U 255/00). Mit der Entscheidung bestätigte das OLG ein gleich lautendes Urteil des Düsseldorfer Landgerichtes, gegen das der Kläger Berufung eingelegt hatte. Der Kläger...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/2669.keine-sicherheit-im-urlaubsparkhaus.html

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