Keine Sicherheit im »Urlaubsparkhaus«

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Wenn ein Auto aus einem Parkhaus entwendet wird, hat der bestohlene Wagenbesitzer keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Parkhausbetreiber. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil festgestellt (Az.: 14 U 255/00). Mit der Entscheidung bestätigte das OLG ein gleich lautendes Urteil des Düsseldorfer Landgerichtes, gegen das der Kläger Berufung eingelegt hatte. Der Kläger hatte seinen Wagen in einem Parkhaus am Flughafen abgestellt und war in Urlaub geflogen. Als er wieder nach Hause kam, war sein Wagen weg. Die Richter entschieden, auch der Betreiber eines so genannten »Urlaubsparkhauses« übernehme keine vertraglichen Obhutspflichten. Er sei nicht verpflichtet, sämtliche Bereiche des Parkhauses ständig zu überwachen.
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