Wohnung der Krankheit anpassen - wer hilft?

  • Günter Queißer
  • Lesedauer: 2 Min.
Um Risiken zu vermeiden oder zu mindern, ist es ratsam, die Wohnung von hochaltrigen und demenzkranken Menschen an die individuellen körperlichen Einschränkungen gezielt anzupassen. Dadurch kann die Unfallgefahr verringert und eine Heimeinweisung vermieden werden. Dabei sollte man sich fachlich beraten lassen. Das beginnt schon bei der Auswahl geeigneter Mittel. Nicht immer ist zum Beispiel der Gebrauch technischer Hilfsmittel wirklich hilfreich. Fehlentscheidungen können verheerende Folgen für den behinderten Menschen haben, wie das folgende Beispiel zeigt: Eine Frau hat Gehprobleme und kann plötzlich auch mit Hilfe nicht mehr aufstehen. Daraufhin setzt das Betreuungspersonal eine mechanische Aufstehhilfe ein und unterlässt die bisherigen Gehübungen. Der Verlass auf die technische Kompensation hätte fatale Folgen gehabt, nämlich den völligen Verlust von Eigenmobilität. Die wirkliche Ursache der Behinderung waren die mit Angst verbundenen Gleichgewichtsprobleme, und die konnten die Angehörigen der Frau durch emotionale Zuwendung und Zureden überwinden. Sie konnte mit Hilfe wieder stehen und gehen. Veränderungen in der Wohnung erfordern viel Einfühlungsvermögen, kosten Zeit und Geld. Hilfe kann, sofern ein begrenzter Anspruch vorliegt, von der Pflegekasse, bei Hilfsmitteln von der Krankenkasse, sowie vom Sozialamt, dem Versorgungsamt und von der Unfall- oder Rentenversicherung erwartet werden. Im Pflegeversicherungsgesetz gibt es die Leistung »Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes«. Der Medizinische Dienst (MDK) prüft, wenn er die Pflegebedürftigen begutachtet, ob Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes notwendig sind, wenn »dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird«. Solche Zuschüsse dürfen 2557 Euro nicht übersteigen. Stellt der Medizinische Dienst Pflegebedürftigkeit fest, können entsprechende Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, bei der Pflegekasse beantragt werden. In der Bundesrepublik gibt es 200 Wohnberatungsstellen, deren Leistungen von jedem Bürger in Anspruch genommen werden könnten und die ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen bei der Erhaltung ihrer selbständigen Lebensführung beraten. Zu wenig, wie der Altenbericht kritisch vermerkt. Das hängt mit der unsicheren Finanzierung zusammen, denn die Beratung kann nicht mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Durch eine gute Wohnberatung könnten aber Risiken vermindert oder ausgeschaltet werden, der Verbleib in der eigenen Wohnung auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit erhalten oder verlängert werden. Im Altenbericht fordert deshalb die Sachverständigenkommission, ein dichtes Netz von Wohnungsberatungsstellen aufzubauen, die ältere Menschen über die Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Wohnverhältnisse informieren und den Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches (SGB) XI zu überarbeiten, um Wohnberatung bundesweit zu finanzieren.
Sozialdienste der Volkssolidarität Pflege in Not Berlin: (030) 69 59 89 89, Alzheimer-Telefon (bundesweit): (01803)171017, Alzheimer-Angehörigen-Initiative Berlin: (030) 47 37 89 95
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