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Keine Rückerstattung von Beiträgen zur Zusatzrente

Berlin (ADN). Für Beiträge der freiwilligen Zusatzrentenversicherung wird es auch künftig in gleichem Maße Rentenleistungen wie für die Beiträge zur Sozialpflichtversicherung geben. Diese Beiträge können nicht erstattet werden. Das stellt die Überleitungsanstalt Sozialversicherung in einer Pressemitteilung fest. Bei der Anstalt gingen in der Hauptverwaltung Berlin und in den Kreisstellen der fünf ...

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