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Dürfen Mieter kürzen, wenn keine Warmwasserzähler installiert wurden?
Fortsetzung und Schluss aus ND-Ratgeber 571
In der vorigen Ausgabe begannen wir mit der Information über das Recht von Mietern, ihre Erwärmungskosten für Warmwasser um 15 Prozent zu kürzen, wenn Vermieter keine Warmwasserzähler installiert haben, die den Verbrauch in der Wohnung registrieren. Dies ist im §5 der Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Installation solcher Geräte mit »unverhältnismäßig hohen Koste...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/29665.duerfen-mieter-kuerzen-wenn-keine-warmwasserzaehler-installiert-wurden.html
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