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Das letzte Wort behält die Mutter
Verfassungsgericht bestätigt geltende Veto-Regelung
Nicht verheiratete Väter können das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter bekommen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Mittwoch eine seit 1998 geltende Regelung. Allerdings muss der Gesetzgeber eine Ausnahme für Paare schaffen, die sich vor der letzten Sorgerechts-Reform getrennt hatten.
Mit dem Urteil (1BvL 20/99 und 1BvR 933/01) haben die Karlsruher Richter aus Sicht von Betroffenen zweierlei getan: Nach Ansicht vieler Väter und Selbsthilfegruppen wurde das lang kritisierte »Müttermonopol« gestärkt, nach dem die letzte Entscheidung über ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei den Müttern liegt. Auf der anderen Seite, etwa beim Verband allein erziehender Mütter un...
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