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FZR-Beiträge sind Teil der Rentenversicherung

Berlin (ADN/ND). Die Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) werden nicht rückerstattet. Darauf machten die Liquidatoren des gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB in einer Pressemitteilung aufmerksam. Die Beiträge zur FZR seien entgegen anders lautenden Behauptungen nicht an den FDGB geflossen, sondern „in den Haushalt der Sozialversicherung (SV) eingegangen“, heißt es...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/301659.fzr-beitraege-sind-teil-der-rentenversicherung.html

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