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  • Dokumentiert: Aus der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der PDS/Linke Liste

Fraktionsstatus vorenthalten, aber mehr Rechte eingeräumt

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die aus 17 Abgeordneten bestehende antragstellende Gruppe PDS/Linke Liste als Fraktion anerkannt werden muß, oder ob sie wenigstens mehr geschäftsordnungsmäßige Rechte beanspruchen kann, als der Bundestag ihr bereits zugestanden hatte. Der Bundestag hatte der Gruppe einen Gruppen* Status eingeräumt, der mit der stimmberechtigten Mitgliedschaft in allen Fachausschüssen und dem Recht zu Vorlagen (Gesetzesentwürfe, Anträge, Entschließungsanträge) sowie dem Recht zu großen und kleinen Anfragen die Schwerpunkte parlamentarischer Arbeit umfaßt. Für ihre finanzielle, technische und personelle Ausstattung erhält die Antragstellerin die Hälfte des den Fraktionen zur Verfügung stehenden Grundbetrages sowie einen Zuschlag pro Abgeordneten entsprechend ihrer Stärke.

Den auf Zuerkennung des Fraktionsstatus gerichteten Antrag hat

das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Der Bu...


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