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Kosten für Dachreinigung nicht umlegbar
Der Vermieter will »Kosten der Hausreinigung« als neue Position einführen. Dazu soll auch die zweimalige Reinigung der Dächer über den Hauseingängen pro Jahr gehören. Das ist überflüssig, weil sich dort kein Schmutz abgelagert hat, es sind nur einige Birkenblätter und kleine Ästchen. Müssen wir uns das gefallen lassen? Hans S., Erfurt
Grundsätzlich sind Hausreinigungskosten umlagefähig. Wahrscheinlich ist diese Position bei Einführung der Betriebskosten auch mit aufgeführt bzw. beim Abschluss späterer Mietverträge vereinbart worden. Deshalb lässt sich sicherlich nicht behaupten, dass diese Betriebskostenart neu eingeführt worden ist. Neu scheint zu sein, dass der Vermieter die Kosten der zweimaligen Reinigung der Hauseingangsd...
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