Lexikon

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Bei passiver Sterbehilfewird auf lebensverlängernden Maßnahmen wie Medikamente verzichtet. Sie ist bei Einwilligung des Patienten (Patientenverfügung) straffrei und rechtlich geboten. Als indirekte Sterbehilfe wird die Gabe schmerzlindernder Medikamente an Todkranke bezeichnet, wenn dabei eine mögliche Lebensverkürzung in Kauf genommen wird. Auch sie ist zulässig. Die aktive Sterbehilfe ist das gezielte Herbeiführen des Todes. Sie ist in Deutschland strafbar. Euthanasie steht ursprünglich für die Idee eines humanen Sterbens im Sinne einer selbstbestimmten Verkürzung eines Sterbeprozesses bei unheilbar Kranken. Der Begriff ist durch den Nationalsozialismus belastet und mit dem Mord Tausender Behinderter und Kranker verbunden. Palliativmedizin behandelt Schwerkranke. Sie lindert Schmerz und lehnt aktive Sterbehilfe ab. Die Hospizarbeit begleitet Sterbende. In Deutschland begleiten 16 000 ambulante Hospizmitarbeiter jährlich etwa 26 000, die stationären Hospize 4600 Sterbende. Die meisten Patienten sind zwischen 45 und 64 Jahre alt.
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