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  • Politik
  • Bonn will Anspruch auf VdN-Rente eingrenzen

Rückfall in Kalten Krieg?

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Berlin (ND). Der Interessenverband ehemaliger Teilnehmer am antifaschistischen Widerstand, Verfolgter des Naziregimes und Hinterbliebener (IVVdN) und der Jüdische Kulturverein (JVK) haben am Mittwoch den Verdacht geäu-ßert, daß nun Opfer des Faschismus „wegen ihrer politischen DDR-Biographie durch Entzug der Entschädigungsrenten bestraft werden“ sollen. Sie protestieren gegen die Absicht, den Paragraphen 6 des Bundesentschädigungsgesetzes von 1956 sinngemäß in den Entwurf des Entschädigungsrentengesetzes aufzunehmen, womit ganze Gruppen von Betroffenen überprüft und ausgeschlossen werden sollen.

Der JVK konstatiert, daß die CDU/CSU-Fraktion des Bundestages „den Anspruch auf VdN-Rente ihrer politischen Weltsicht unter-

ordnen“ wolle und fragt, ob Staatsnähe zur DDR schwerer als Auschwitz und Widerstand wiege. In einem an den Vizevorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dreßler gerichteten Brief verweist IWdN-Vorsitzender Goldstein darauf, daß in Bonn entschieden worden ist, eine Kürzung und Aberkennung der Entschädigungsrenten nur bei Personen vorzunehmen, die gegen Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Regelungen aus der Zeit des Kalten Krieges sollten nicht wieder aufleben. Es sei rechtsstaatlich nicht zu begründen, „wenn Personen für ihre in der DDR geleistete Tätigkeit mit dem Entzug der Entschädigungsrente, die für die in der Nazizeit erlittenen Schäden an Körper und Seele gewährt wurde, bestraft werden sollen“.

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