Hightech-Spitzel im Büro

Mit spezieller Software spionieren immer mehr Chefs ihre Mitarbeiter aus

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Mit Überwachungssoftware forschen immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter aus. Die innerbetriebliche Spionage reicht dabei vom Mitlesen privater Email bis zur lückenlosen Überwachung der Arbeitsleistung der Beschäftigten - nicht selten ohne deren Wissen.


Vorsicht, Chef kommt!« Noch vor ein paar Jahren reichten diese kurze Warnung und ein rascher Mausklick am Büro-PC, um allzu neugierigen Vorgesetzten den Einblick in Privates zu verwehren. Inzwischen haben die Arbeitgeber technisch aufgerüstet. Mit der Verbreitung von Programmen wie dem Spector PRO der Saarbrücker Firma ProtectCom oder dem versteckten Keyghost der Firma Sicherheitstechnik Orth muss kein Chef mehr auf Zufallstreffer hoffen. Den neuesten Versionen der Überwachungssoftware geht im wahrsten Sinne des Wortes kein Tastendruck der Mitarbeiter mehr durch. Spector PRO speichert ausnahmslos alle PC- und Internetaktivitäten »wie ein Videorekorder«, wirbt die Firmenhomepage von ProtectCom.
Die Ausforschung privater Mitarbeiter-Daten durch Arbeitgeber ist allerdings nur in besonderen Fällen gestattet. Für Kontrollmaßnahmen ist in der Regel die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich. Selbst wenn etwa die Privatnutzung des Internet durch entsprechende Vereinbarungen ausgeschlossen wurde, ist der Einsatz von Überwachungssoftware nicht ohne weiteres erlaubt. Für den Inhalt privater Briefe beispielsweise hat sich die Chefetage nur in konkreten Verdachtsfällen zu interessieren.
Doch in der Praxis hält man sich an die Datenschutzgesetze offenbar nur lückenhaft. Renommierte Arbeitsrechtler wie der Bremer Professor Wolfgang Däumler fürchten, dass die Zahl der heimlich eingesetzten Spionage-Programme groß ist. Der Spector wird beispielsweise auch als versteckt laufendes Programm angeboten. Zwar halten die damit gewonnenen »Erkenntnisse« in den meisten Fällen kaum vor Gericht stand. Unternehmen kündigen den »auffälligen« Mitarbeitern dann nicht selten aus anderen Gründen.
Nicht immer handelt es sich bei solchen »Verfehlungen« um die private Nutzung von Internet und Email. Mit dem Keyghost von Orth lassen sich beliebige Daten bis hin zu privaten Kreditkartennummern und Passwörtern bereits vor der Verschlüsselung dokumentieren. Und auch Programme wie Spector PRO können weitaus mehr über das Verhalten von Mitarbeitern erfahren. Etwa »was wann über die Tastatur eingegeben wurde«. Zudem sind regelmäßige Screenshots des Bildschirms, also Standbilder der jeweiligen Bildschirmarbeit, möglich. Mit diesen lässt sich ein lückenloses Profil der Arbeitsleistungen von Mitarbeitern erstellen.
Oft reicht bereits eine technische Drohkulisse, um den Druck auf die Beschäftigten zu erhöhen. Wo der Einsatz von Überwachungssoftware bei Mitarbeitern bekannt gemacht wurde, ging die private PC-Nutzung in vielen Fällen deutlich zurück. Immer häufiger kommt es inzwischen auch zu Abmahnungen oder fristlosen Kündigungen wegen »Fremdsurferei«. Dabei wird auf Arbeitgeberseite gern mit Kosten argumentiert, die die Mitarbeiter bei »betriebsfremder« PC-Nutzung verursachen. Gesamtwirtschaftlich soll der Schaden in die Milliarden gehen.
An nachvollziehbaren Belegen für solche Thesen fehlt es allerdings. Statt dessen belegen Studien, dass die Firmen von den privaten Internet-Nutzungen ihrer Mitarbeiter sogar profitieren. Eine amerikanische Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass Beschäftigte, die zu Hause und am Arbeitsplatz einen Internetzugang besitzen, zwar auch im Büro privat online gehen. Allerdings beschäftigen sich diese Mitarbeiter im Durchschnitt fast doppelt so lange auch zu Hause mit arbeitsrelevanten Inhalten - selbstverständlich im Internet.
Cornelia Brandt von der Gewerkschaft ver.di sieht in der zunehmenden Überwachung von Beschäftigten eine beängstigende Tendenz. Vor allem seit den Anschlägen des 11. September habe sich das öffentliche Klima für die Belange des Datenschutzes beträchtlich verschlechtert. »Wir brauchen ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz«, fordert Brandt und verweist darauf, dass die rot-grüne Regierung in Berlin ein solches Gesetzesvorhaben bereits zum zweiten Mal in einer Koalitionsvereinbarung festgehalten hat.
Für ein solches Gesetz ist es nach Ansicht der Gewerkschaft höchste Zeit. Weltweit werden nach Schätzungen der Privacy Foundation aus dem Jahre 2001 fast 30 Prozent aller Computerarbeitsplätze überwacht. Zwar liegen für die Bundesrepublik keine konkreten Zahlen über den Einsatz der Schnüffel-Software vor. Brandt verweist allerdings auf die Verkaufserfolge von ProtectCom und anderen Anbietern. Allein vom Spector PRO und einem weiteren Überwachungsprogramm vertrieb die Saarbrücker Firma im Jahr 2002 mehr als 7000 Exemplare. »Die sind sicher nicht für die Schublade gekauft worden«, so Brandt.
Ein weiterer Indiz für die Verbreitung der Hightech-Spitzelei in deutschen Büros sind die Download-Zahlen der Software-Firma ElbTec. Das Hamburger Unternehmen bietet im Internet kostenlos ein Programm an, mit dem Mitarbeiter ihre PC auf heimlich installierte Überwachungssysteme prüfen können. Inzwischen ist das Angebot von mehr als 250 000 Mal genutzt worden.
Die ver.di-Kampagne »Onlinerechte für Beschäftigte« bietet in Überwachungsfällen Unterstützung an: www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de. Der ElbTecScan, mit dem sich der Büro-PC nach Schnüffel-Software überprüfen lässt, ist kostenlos auf der Seite www.elbtec.de herunterzuladen.
Vorsicht, Chef kommt!« Noch vor ein paar Jahren reichten diese kurze Warnung und ein rascher Mausklick am Büro-PC, um allzu neugierigen Vorgesetzten den Einblick in Privates zu verwehren. Inzwischen haben die Arbeitgeber technisch aufgerüstet. Mit der Verbreitung von Programmen wie dem Spector PRO der Saarbrücker Firma ProtectCom oder dem versteckten Keyghost der Firma Sicherheitstechnik Orth muss kein Chef mehr auf Zufallstreffer hoffen. Den neuesten Versionen der Überwachungssoftware geht im wahrsten Sinne des Wortes kein Tastendruck der Mitarbeiter mehr durch. Spector PRO speichert ausnahmslos alle PC- und Internetaktivitäten »wie ein Videorekorder«, wirbt die Firmenhomepage von ProtectCom.
Die Ausforschung privater Mitarbeiter-Daten durch Arbeitgeber ist allerdings nur in besonderen Fällen gestattet. Für Kontrollmaßnahmen ist in der Regel die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich. Selbst wenn etwa die Privatnutzung des Internet durch entsprechende Vereinbarungen ausgeschlossen wurde, ist der Einsatz von Überwachungssoftware nicht ohne weiteres erlaubt. Für den Inhalt privater Briefe beispielsweise hat sich die Chefetage nur in konkreten Verdachtsfällen zu interessieren.
Doch in der Praxis hält man sich an die Datenschutzgesetze offenbar nur lückenhaft. Renommierte Arbeitsrechtler wie der Bremer Professor Wolfgang Däumler fürchten, dass die Zahl der heimlich eingesetzten Spionage-Programme groß ist. Der Spector wird beispielsweise auch als versteckt laufendes Programm angeboten. Zwar halten die damit gewonnenen »Erkenntnisse« in den meisten Fällen kaum vor Gericht stand. Unternehmen kündigen den »auffälligen« Mitarbeitern dann nicht selten aus anderen Gründen.
Nicht immer handelt es sich bei solchen »Verfehlungen« um die private Nutzung von Internet und Email. Mit dem Keyghost von Orth lassen sich beliebige Daten bis hin zu privaten Kreditkartennummern und Passwörtern bereits vor der Verschlüsselung dokumentieren. Und auch Programme wie Spector PRO können weitaus mehr über das Verhalten von Mitarbeitern erfahren. Etwa »was wann über die Tastatur eingegeben wurde«. Zudem sind regelmäßige Screenshots des Bildschirms, also Standbilder der jeweiligen Bildschirmarbeit, möglich. Mit diesen lässt sich ein lückenloses Profil der Arbeitsleistungen von Mitarbeitern erstellen.
Oft reicht bereits eine technische Drohkulisse, um den Druck auf die Beschäftigten zu erhöhen. Wo der Einsatz von Überwachungssoftware bei Mitarbeitern bekannt gemacht wurde, ging die private PC-Nutzung in vielen Fällen deutlich zurück. Immer häufiger kommt es inzwischen auch zu Abmahnungen oder fristlosen Kündigungen wegen »Fremdsurferei«. Dabei wird auf Arbeitgeberseite gern mit Kosten argumentiert, die die Mitarbeiter bei »betriebsfremder« PC-Nutzung verursachen. Gesamtwirtschaftlich soll der Schaden in die Milliarden gehen.
An nachvollziehbaren Belegen für solche Thesen fehlt es allerdings. Statt dessen belegen Studien, dass die Firmen von den privaten Internet-Nutzungen ihrer Mitarbeiter sogar profitieren. Eine amerikanische Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass Beschäftigte, die zu Hause und am Arbeitsplatz einen Internetzugang besitzen, zwar auch im Büro privat online gehen. Allerdings beschäftigen sich diese Mitarbeiter im Durchschnitt fast doppelt so lange auch zu Hause mit arbeitsrelevanten Inhalten - selbstverständlich im Internet.
Cornelia Brandt von der Gewerkschaft ver.di sieht in der zunehmenden Überwachung von Beschäftigten eine beängstigende Tendenz. Vor allem seit den Anschlägen des 11. September habe sich das öffentliche Klima für die Belange des Datenschutzes beträchtlich verschlechtert. »Wir brauchen ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz«, fordert Brandt und verweist darauf, dass die rot-grüne Regierung in Berlin ein solches Gesetzesvorhaben bereits zum zweiten Mal in einer Koalitionsvereinbarung festgehalten hat.
Für ein solches Gesetz ist es nach Ansicht der Gewerkschaft höchste Zeit. Weltweit werden nach Schätzungen der Privacy Foundation aus dem Jahre 2001 fast 30 Prozent aller Computerarbeitsplätze überwacht. Zwar liegen für die Bundesrepublik keine konkreten Zahlen über den Einsatz der Schnüffel-Software vor. Brandt verweist allerdings auf die Verkaufserfolge von ProtectCom und anderen Anbietern. Allein vom Spector PRO und einem weiteren Überwachungsprogramm vertrieb die Saarbrücker Firma im Jahr 2002 mehr als 7000 Exemplare. »Die sind sicher nicht für die Schublade gekauft worden«, so Brandt.
Ein weiterer Indiz für die Verbreitung der Hightech-Spitzelei in deutschen Büros sind die Download-Zahlen der Software-Firma ElbTec. Das Hamburger Unternehmen bietet im Internet kostenlos ein Programm an, mit dem Mitarbeiter ihre PC auf heimlich installierte Überwachungssysteme prüfen können. Inzwischen ist das Angebot von mehr als 250 000 Mal genutzt worden.
Die ver.di-Kampagne »Onlinerechte für Beschäftigte« bietet in Überwachungsfällen Unterstützung an: www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de. Der ElbTecScan, mit dem sich der Büro-PC nach Schnüffel-Software überprüfen lässt, ist kostenlos auf der Seite www.elbtec.de herunterzuladen.

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