Bayern für generelle Sozialhilfekürzung für Asylbewerber
München (dpa/ND). Die Regelsätze der Sozialhilfe für Asylbewerber und „geduldete Ausländer“ sollen nach den Vorstellungen der bayerischen Staatsregierung generell um 15 Prozent gekürzt und nur in besonderen Fällen, so für Schwangere und Minderjährige, in vollem Umfang gewährt werden. Die bayerische Staatsregierung bekräftigte am Dienstag ihre Auffassung, daß vor dem Hintergrund des „dramatisch steigenden Zustroms von Asylbewerbern“ wirtschaftliche Anreize weitestmöglich vermindert, das „Bedarfsdeckungsprinzip“ der Sozialhilfe gesichert und Kommunal- und Staatshaushalte entlastet werden müßten.
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