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Neuer Trick: Trip ins Ausland
Immer häufiger werden in der letzten Zeit Kaufverträge bei Kaffeefahrten ins Ausland oder bei Freizeitveranstaltungen während des Urlaubs im Ausland abgeschlossen. Die Organisatoren solcher Werbe- bzw. Verkaufsveranstaltungen gehen davon aus, daß bei Kaufabschlüssen im Ausland nicht das deutsche Recht anwendbar ist, also das „Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Gesch...
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