Funkfinger ruft Hilfe herbei

Krankenkassen übernehmen Kosten für elektronisches Notrufsystem

  • Günter Queißer
  • Lesedauer: 3 Min.
Bloß nicht stürzen! Bloß keinen Unfall bauen! Das denken allein lebende ältere, behinderte, chronisch kranke Menschen. Und wenn es doch passieren würde? Wer hört ihren Hilferuf? Jeder, der sich wegen Krankheit, Behinderung und Gebrechlichkeit unsicher fühlt, kann für einen solchen Fall ein Notrufsystem installieren lassen. Wohlfahrtsverbände nehmen rund um die Uhr die Notrufe entgegen und schicken sofort Hilfe auf den Weg. Voraussetzung ist eine Telefonanschlussdose (TAE-Dose), an die ein Notrufsystem angeschlossen wird. Man kann sie gegen eine einmalige Gebühr installieren lassen. An das vorhandene Telefon wird ein kombinierter Sender/Empfänger, eine Teilnehmerstation, angeschlossen. Außerdem erhält der Hilfebedürftige ein kleines Sendegerät, einen so genannten »Funkfinger«, den er an einer Kette oder Schnur um den Hals oder als »Armbanduhr« um das Handgelenk trägt. Gerät er in Not, beispielsweise durch einen Sturz, drückt er einfach den roten Knopf auf der Teilnehmerstation, oder aber er löst den Alarm am Funkfinger aus. Dadurch wird die Notrufzentrale automatisch angewählt. Über den Lautsprecher in der Teilnehmerstation nimmt ein Mitarbeiter den ersten Kontakt mit dem Hilfebedürftigen auf. Dieser muss weder eine Telefonnummer wählen, noch den Telefonhörer abnehmen. Durch die hohe Empfindlichkeit des Gerätes kann der Mitarbeiter den Hilfesuchenden hören, auch wenn er sich im Keller oder im Garten befindet. So kann besprochen werden, ob ein Krankenwagen geschickt wird oder Angehörige verständigt werden sollen. Kann der Hilfebedürftige sich nicht mehr verständlich machen, schickt die Zentrale den Arzt. So ein System gibt das Gefühl, im Ernstfall nicht allein gelassen zu werden. Angeboten wird ein Grund- und ein Zusatzpaket. Zum Grundpaket gehören Beratung und Hilfe bei der Antragstellung sowie ein betriebsbereites Gerät, in dessen Handhabung man eingewiesen wird. Zum Zusatzpaket gehört beispielsweise die Entgegennahme von Haus- und Wohnungsschlüssel für den Notfall, damit die Wohnung schnell und kostengünstig geöffnet werden kann. Außerdem kann eine Tagestaste genutzt werden, mit der sich der Hilfebedürftige täglich meldet. Bleibt eine Meldung aus, nimmt die Zentrale nach 24 Stunden den Sprechkontakt auf. Für dieses System wird eine monatliche Benutzer- oder Leihgebühr erhoben. Liegt eine Pflegestufe vor, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für das Grundpaket bei allein Lebenden. Bei Bedarf werden auch die Kosten für das Zusatzpaket oder ein Teil davon übernommen. Sozialhilfeberechtigten erstattet das Sozialamt die Kosten, wenn die Notwendigkeit hausärztlich begründet wird. Als zuzahlungsfreies »technisches Pflegehilfsmittel« schmälert das Hausnotrufsystem keine andere Leistung der Pflegekasse. Liegt keine Pflegestufe vor, muss der Hilfebedürftige die Leistung selbst bezahlen. Rat und Hilfe geben ambulante Pflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände oder Volkssolidarität.
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