Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Einstige LPG müssen Barabfindung zahlen

Berlin (ND). Ausgeschiedene Mitglieder ehemaliger LPG haben bei der Umwandlung des Unternehmens in eine andere Rechtsform Anspruch auf ein Barabfindungs-Angebot. Das sei laut Landwirtschafts-Anpassungsgesetz klar geregelt, ließ der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesernährungsminister, Haschke, am Freitag in Bonn verlauten. Falls kein ausreichendes Angebot vorliegt, könne das Registergeric...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/351449.einstige-lpg-muessen-barabfindung-zahlen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.