Einstige LPG müssen Barabfindung zahlen
Berlin (ND). Ausgeschiedene Mitglieder ehemaliger LPG haben bei der Umwandlung des Unternehmens in eine andere Rechtsform Anspruch auf ein Barabfindungs-Angebot. Das sei laut Landwirtschafts-Anpassungsgesetz klar geregelt, ließ der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesernährungsminister, Haschke, am Freitag in Bonn verlauten. Falls kein ausreichendes Angebot vorliegt, könne das Registergericht die Eintragung des Unternehmens ablehnen. Lege die LPG bei der Umwandlung kein Barabfindungs-Angebot vor, würden sich unter Umständen Schadenersatzansprüche gegenüber den Vorständen der ehemaligen LPG ergeben.
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