Arzt muss Unterlagen heraus geben

Dass er vor Gericht ziehen musste, war für den Patienten schon ärgerlich genug. Die Krankenversicherung hatte sich geweigert, eine Arztrechnung zu begleichen. Während des Prozesses fing der Ärger aber erst richtig an. Denn das Gericht wollte die Unterlagen des behandelnden Arztes einsehen und sandte ihm eine schriftliche Erklärung zu, dass es ihn von der Schweigepflicht entbinde. Der Mediziner aber weigerte sich schlichtweg, Behandlungsunterlagen herauszurücken. Zunächst behauptete er, er habe gerade eine Bypassoperation hinter sich und müsse sich erholen. Mehrmals verlängerte das Gericht die Frist. Nach sechs Monaten kam Post vom Arzt: Er sei nun fit genug, um die Akte herauszusuchen, benötige dafür allerdings drei Wochen. Aber auch danach geschah nichts. Nach weiteren drei Monaten setzte das Amtsgericht eine Geldbuße von 400 Euro fest (ersatzweise vier Tage Ordnungshaft). Der Arzt legte dagegen Beschwerde ein. Papiere zu sortieren, sei derzeit für ihn unzumutbar. Vom Landgericht Saarbrücken wurde seine Beschwerde zurückgewiesen (5 T 7/ 03). Das Amtsgericht habe das Ordnungsgeld korrekt bemessen. Jeder Arzt sei verpflichtet, für Gerichtsverfahren Behandlungsunterlagen zur Verfügung zu stellen (vorausgesetzt, er werde von der Schweigepflicht entbunden). Und eine Zumutung stelle dies nicht dar, in seinem Fall schon gar nicht: Schließlich habe der Mediziner monatelang Zeit gehabt und schriftlich angekündigt, er w...

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