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Erinnerungslücken schaden der Glaubwürdigkeit nicht

Erinnerungslücken schaden nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt nicht zwangsläufig der Glaubwürdigkeit eines Zeugen. Vor allem, wenn Vorgänge lange zurück liegen, müsse ein Zeuge Details und Begleitumstände nicht mehr ohne weiteres wissen (Az.: 17 U 27/99). Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf und wies die gegen einen Bürgen gerichte...

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