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»Agenda 2010« verfassungswidrig?

DGB-Gutachten: Arbeitslosengeld-Ansprüche der über 45-Jährigen geschützt

Die in der »Agenda 2010« vorgesehene Kürzung des Arbeitslosengeldes für Ältere von maximal 32 auf 18 Monate ist möglicherweise verfassungswidrig - sofern die Bundesregierung bei der geplanten geringen Übergangsfrist von zwei Jahren für die Ansprüche der heutigen Arbeitnehmer bleibt. Dies ergab ein im Auftrag des DGB erstelltes Rechtsgutachten, das am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.

Dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nach der Rechtsprechung des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes einen Eigentumsschutz nach Artikel 14 Grundgesetz genießt, hatte sich schon zuvor herumgesprochen. Dies betonte auch der vom DGB beauftragte Gutachter, Prof. Dr. Udo R. Mayer von der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik. Er erinnerte daran, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/37469.agenda-verfassungswidrig.html

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