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Wann haftet der Eigentümer für Schäden auf seinem Waldgrundstück?

Ich bin Eigentümer eines größeren Waldgrundstücks außerhalb geschlossener Ortslage. Durch das Grundstück verläuft ein öffentlicher Weg für Spaziergänger und Radfahrer. Meine Fragen: 1. Bin ich haftbar, wenn auf dem Grundstück bzw. dem öffentlichen Weg Personen zu Schaden kommen - durch herabhängende Äste, umgestürzte Bäume, durch vom Unwetter ausgewaschenes Erdreich? Sollte ich eine Grundstücks-Haftpflichtversicherung abschließen? 2. Kann ich Schadenersatzansprüche abwenden, wenn ich in dem Waldstück Warnschilder aufstelle? 3. Besteht für mich Haftpflicht, wenn Personen unbefugt die Einfriedung meines Grundstücks übersteigen und dabei zu Schaden kommen?

Manfred L., 081412 Reinsdorf Zu 1.: Der Beschreibung von Herrn L. könnte man entnehmen, dass es sich bei seinem Grundstück um Wald handelt, das den gesetzlichen Bestimmungen des Waldrechtes unterliegt. Einschlägig wären insofern das Bundeswaldgesetz, das Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung gibt, und das jeweilige Landeswaldgesetz. In § 14 BWaldG ist bestimmt, dass das Betreten des Wal...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/39121.wann-haftet-der-eigentuemer-fuer-schaeden-auf-seinem-waldgrundstueck.html

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