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Auf Unterhalt anzurechnen?

Ein volljähriges Kind muss sich eine ausgezahlte Ausbildungsversicherung in vollem Umfang auf den Ausbildungsunterhalt anrechnen lassen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Dabei sei zu Gunsten des unterhaltsberechtigten Kindes auch kein »Notgroschen« von der ausgezahlten Summe abzuziehen, da es sich nicht um ein zweckfreies Sparguthaben handele, sondern um Mittel, mit denen gera...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/39131.auf-unterhalt-anzurechnen.html

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