Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Arztfehler: Patient erlitt Hirnschaden
Entspricht die Thromboseprophylaxe im Krankenhaus nicht dem medizinischen Standard, können die verantwortlichen Ärzte verpflichtet sein, für die Folgen zu haften. Darauf verweist der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer (0180) 525 45 55) und berichtet von einem tragischen Fall, den das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden hatte. Ein Motorradfahrer wurde von einem Auto angefahren, stürzte und br...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/39493.arztfehler-patient-erlitt-hirnschaden.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.