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»Verpolizeilichung« des Strafverfahrens hat ständig zugenommen

Teil 3

In den letzten Jahren, besonders unter der rot-grünen Koalition, wurde eine Reihe von Justizgesetzen und Gesetzen auf dem Gebiet des BGB verabschiedet. Mit dem Charakter dieser Gesetze und ihren Folgen beschäftigt sich der mehrteilige Beitrag unseres Autors, Rechtsanwalt Prof. Dr. ERICH BUCHHOLZ. Die ersten beiden Teile erschienen im ND-Ratgeber Nr. 502 vom 15. August 2001 bzw. Nr. 503 vom 22. August 2001.

Noch weiter geht der Abs. 3 der neugefassten Vorschrift des §131 StPO: Bei einer »Straftat von erheblicher Bedeutung« (was ist das??), deren Beurteilung - bei Gefahr im Verzuge, die notfalls immer angenommen wird - durchaus auch der Polizei obliegt, kann auch »Öffentlichkeitsfahndung« veranlasst werden, »wenn andere Formen der Aufenthaltsermittlung erheblich weniger Erfolg versprechen oder wesent...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/3977.verpolizeilichung-des-strafverfahrens-hat-staendig-zugenommen.html

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