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Potenziellen Käufer vergrault
Ein Hauseigentümer muss seinen Nachbarn mit gut 11 000 Euro entschädigen, weil er einen potenziellen Käufer von dessen Haus-Hälfte vergrault hat. Das Bayerische Oberste Landesgericht in München beurteilte dieses Verhalten kürzlich als »sittenwidrig« (Az.: 2Z BR 56/03). Kläger und Beklagter sind Eigentümer eines Doppelhauses. Ersterer wollte seine Hälfte 1999 verkaufen, Letzterer schreckte möglich...
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