Potenziellen Käufer vergrault

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Ein Hauseigentümer muss seinen Nachbarn mit gut 11 000 Euro entschädigen, weil er einen potenziellen Käufer von dessen Haus-Hälfte vergrault hat. Das Bayerische Oberste Landesgericht in München beurteilte dieses Verhalten kürzlich als »sittenwidrig« (Az.: 2Z BR 56/03). Kläger und Beklagter sind Eigentümer eines Doppelhauses. Ersterer wollte seine Hälfte 1999 verkaufen, Letzterer schreckte mögliche Käufer durch falsche Darstellungen ab. Er wollte laut Urteil die Doppelhaushälfte selber erwerben und den Kaufpreis drücken. Zu diesem Zweck warnte er einen Kaufinteressenten vor Lärmbelästigungen und anderen Störungen, der Kunde sprang ab.

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