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DDR baute Straßen auf Privatboden

Bis 1. Oktober Neuregelungen für öffentliche Nutzer privater Grundstücke: Kommunen sollen kaufen

Heute berät der Rechtsausschuss des Bundestages über den Entwurf des Grundstücksrechtsbereinigungsgesetzes, das am 1. Oktober 2001 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz sollen offene Rechtsfragen geklärt werden, die die zu DDR-Zeiten erfolgte Bebauung privater Grundstücke durch öffentliche Nutzer betrifft.

Als »kleine Schwester« des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes, das die private Wohnbebauung fremder Grundstücke regelt, bezeichnet Hagen Stavorinus von der Notarkammer Brandenburg das Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz, das »letzte große Zivilgesetz im Grundstücksrecht der neuen Länder«. Dessen Kernpunkt ist Artikel 1, das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz. Eine Erhebung im Jahre 1999 ergab, dass ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/4035.ddr-baute-strassen-auf-privatboden.html

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