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Die Eckpunkte der Bonner Spargesetze

1. EINSPARVOLUMEN: Der

  • Lesedauer: 2 Min.

Bund und die Bundesanstalt für Arbeit wollen im nächsten Jahr zusammen 22,67 Milliarden DM einsparen. 1995 soll sich das Sparvolumen auf 25,71 Milliarden erhöhen und in den beiden folgenden Jahren jeweils rund 26 Milliarden erreichen.

2. SENKUNG DER LOHN-

ERSATZLEISTUNGEN: Der

Schwerpunkt der Kürzungen entfällt auf die Geldleistungen der Bundesanstalt für Arbeit sowie auf die Arbeitslosenhilfe:

? Kurzarbeitergeld, Eingliederungsgeld, Eingliederungshilfe, Schlechtwettergeld und' Arbeitslosenhilfe werden jeweils um 3 Prozent gekürzt. Ab 1. Juli 1994 wird

Schlechtwettergeld überhaupt nicht mehr gezahlt. Arbeitslosenhilfe wird maximal noch 624 Tage gewährt. Von 1994 an beträgt der Satz für Arbeitslosenhilfe für verheiratete Arbeitslose mit mindestens einem Kind 55 Prozent des vorherigen Netto-Arbeitsentgelts. Alle übri-. gen erhalten 53 Prozent.

? Die Höhe des Arbeitslosengeldes sinkt mit Dauer der Inanspruchnahme: Für Verheiratete mit einem Kind beträgt der Leistungssatz in den ersten 78 Tagen 68 Prozent (übrige Antragsteller 63), vom 79. bis 156. Tag 67 (62) Prozent, vom 157. bis

234. Tag 66 (61) Prozent, vom

235. bis 312. Tag 65 (60) Prozent und vom 313. bis 832. Tag 64 (59) Prozent.

? Das Unterhaltsgeld wird auf die Leistungssätze des Arbeitslosengeldes gesenkt.

? Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe . orientieren sich künftig am Entgelt, das der Anspruchsberechtigte in den letzten 6 (bisher 3) Monaten vor der Arbeitslosigkeit erhalten hat.

? Der derzeitige Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent bleibt.

3. KINDER- UND ERZIE-HUNGSGELD:

? Das Kindergeld soll für jene Kinder gestrichen werden, die über 16 Jahre alt sind und im Monat mehr als 750 DM verdienen. Bei einem jährlichen Netto-Jahreseinkommen von 100 000 DM erhalten Verheiratete (Alleinstehende 75 000) künftig für

alle Kinder nur noch ein Kindergeld von jeweils 70 DM.

? Eltern bekommen künftig kein Erziehungsgeld mehr, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen über 140 000 DM (Ledige 110 000) liegt.

4. MINERALÖLSTEUER:

Vorgesehen ist eine Anhebung der Mineralölsteuer. Von 1994 an soll sie um 16 Pfennig je Liter Benzin und um 7 Pfennig je Liter Diesel steigen. Die Steuer auf Diesel-Pkw steigt um 7,50 DM je 100 ccm Hubraum;

5. SOZIALHILFE: Die Regelsätze der Sozialhilfe sollen im Zeitraum vom 1. Juli 1993 bis 30. Juni 1994 halbjährlich um insgesamt 2 Prozent steigen. Bis zum 30. Juni 1995 sollen die Sätze dann aber unverändert bleiben.

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