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Gamat-Heizgeräte können in der Wohnung verbleiben

Beim Auszug aus der Wohnung gibt es immer wieder Probleme, welche Einbauten der ausziehende Mieter wieder beseitigen muss, wenn es keine Vereinbarung darüber gibt bzw. wenn ein Nachfolger die Einbauten nicht übernehmen möchte. In Berlin kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung weil der Mieter beim Auszug, die GAMAT-Außenwandheizgeräte, deren Einbau er zu DDR-Zeiten veranlasst hatte, nicht...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/44301.gamat-heizgeraete-koennen-in-der-wohnung-verbleiben.html

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