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Gamat-Heizgeräte können in der Wohnung verbleiben

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Beim Auszug aus der Wohnung gibt es immer wieder Probleme, welche Einbauten der ausziehende Mieter wieder beseitigen muss, wenn es keine Vereinbarung darüber gibt bzw. wenn ein Nachfolger die Einbauten nicht übernehmen möchte. In Berlin kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung weil der Mieter beim Auszug, die GAMAT-Außenwandheizgeräte, deren Einbau er zu DDR-Zeiten veranlasst hatte, nicht auf seine Kosten wieder ausbauen wollte. Der Vermieter verlangte das mit dem Argument, es handele sich um eine bauliche Veränderung durch den Mieter. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick stellte in seinem Urteil klar, dass die vom Mieter damals vorgenommene »bauliche Veränderung« der Wohnung, durch den Einbau einer Gasheizung, dem damaligen »gesellschaftlichen Interesse« entsprochen habe, weil die Wohnung noch mit Kohleöfen bestückt war. Der Vermieter könne sich auch nicht darauf berufen, dass nach der Wende bessere Gasheizgeräte zur Verfügung standen (Urteil vom 5. Januar 2000, veröff. im Berliner MieterMagazin, Ausgabe 2000, S. 333). rdt.

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