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Rote Karte für »Bimmel-Bingo«

FAB und ProSieben klagten gegen Medienanstalt

In zwei Gerichtsverfahren wurde gestern vor dem Verwaltungsgericht gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg geklagt. Im ersten Prozess wollte der Sender FAB Fernsehen aus Berlin auf dem Klageweg eine Sendeerlaubnis für die ganztägige Verbreitung seines Programms über eine Dauer von sieben Jahren erstreiten. Nach einer Entscheidung der Medienanstalt darf FAB ab Februar 2004 täglich nur noch zwisc...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/44459.rote-karte-fuer-bimmel-bingo.html

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