Mehr Aufsicht über die Netze

Künast will bei Regulierungsbehörde mitreden

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) will sich für eine starke Regulierungsinstanz im deutschen Strom- und Gasmarkt einsetzen.

Die Aufsicht über die Netze muss zum Wohle der Verbraucher verstärkt werden«, erklärte Matthias Berninger, Staatssekretär im BMVEL, dieser Tage auf dem Kongress »Verbraucherschutz in netzgebundenen Märkten« der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Berlin. Vier große Stromversorger würden heute vier Fünftel des Strommarktes kontrollieren, lediglich vier Prozent der privaten Verbraucher hätten bisher ihren Versorger gewechselt. Als Gründe nannte Berninger fehlende Transparenz in den Angeboten, Unkenntnis der Wechselmodalitäten sowie die fehlende Kennzeichnung des Stroms. Derzeit erarbeitet das Ministerium von Renate Künast ein Eckpunktepapier zu den künftigen Kompetenzen der Regulierungsinstanz. Das Papier soll dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) noch im November zugeleitet werden. »Das BMWA ist in der Anhörungspflicht«, unterstrich Berninger das Mitspracherecht seines Hauses, ohne auf Einzelheiten einzugehen. Aus Sicht der Verbraucherschützer sei die Konzentration der Regulierung aller netzgebundenen Märkte in einer einheitlichen Instanz sinnvoll, so der Staatssekretär. Edda Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, unterstützte die Forderung aus dem Hause Künast nach einer starken Regulierungsbehörde. »Die Kontrolle der großen Stromkonzerne über das Versorgungsnetz hat einen funktionierenden Wettbewerb zu Gunsten privater Verbraucher bisher verhindert«, kritisierte Müller. Die Wettbewerbsaufsicht müsse künftig allen Anbietern und Händlern einen diskriminierungsfreien Zutritt in den Markt sichern. Dazu müssten vorab die Methode der Preiskalkulation und die Höhe der Netznutzungsentgelte festgelegt werden. »Man muss verhindern, dass die Haushalte und die kleinen Gewerbekunden durch überhöhte Tarife weiterhin die Industriekunden subventionieren«, so die Verbraucherschützerin. Im Interesse der Versorgungssicherheit müsse außerdem gesichert werden, dass die Energieversorger weiterhin langfristig in Netzausbau, Netzunterhalt und Kraftwerkskapazitäten investieren. »Die Interessen der Verbraucher müssen bei öffentlichen Versorgungsleistungen im Vordergrund stehen«, forderte Edda Müller. Und: Die EU-Kommission in Brüssel dürfe die nationalen Handlungsspielräume zur Daseinsvorsorge nicht weiter zu Gunsten einer gesamteuropäischen Wettbewerbsideologie einschränken. Skeptisch beurteilte der Vorstand entsprechende Überlegungen der EU-Kommission, eine Rahmenrichtlinie für Leistungen von »allgemeinem wirtschaftlichen Interesse« (Wasser, Strom, Telekommunikation, öffentliche Verkehrsmittel) zu erarbeiten. Die Mitglieds-Staaten der EU seien weit entfernt von einem richtigen Verhältnis aus staatlicher Regulierung und Wettbewerb. Eine EU-weite Regelung könnte deshalb zu einem noch stärkeren Rechtfertigungsdruck für nationalstaatliche Regelungen statt zu ...

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