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Patienten sollten IGeL-Leistungen gründlich prüfen

Seit 1998 gibt es sie, die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Das sind Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind, vom Patienten aber gewünscht werden. Nach Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen handelt es sich dabei um insgesamt 79 Leistungen. Diese darf der Arzt nicht zu Lasten der GKV abrechnen. Der Patient, der ...

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